Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – wen betrifft es?

Aktualisiert am 15. August 2024

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das sicherstellt, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft Hersteller, Händler, Importeure sowie Dienstleistungserbringer.

Ziel und Anwendungsbereich

Das BFSG soll Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am Wirtschaftsleben ermöglichen. Es gilt für alle, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sowohl digital als auch physisch. Betroffene Produkte sind z.B. Computer, Smartphones, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Lesegeräte und Telekommunikationsgeräte.

Die IHK-München hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausführlich erklärt ↑

Beispiel für eine nicht barrierefreie Website

Wenn du dich fragst, was barriefrei bedeutet, erstmal ein Beispiel für eine Website, die nicht barrierefrei ist:

Eine Online-Banking-Seite, die folgende Mängel aufweist:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
    Wenn wichtige Informationen auf der Seite durch Bilder dargestellt werden, aber diese Bilder keine Alternativtexte (alt-Texte) haben, können Menschen mit Sehbehinderungen, die Bildschirmleseprogramme verwenden, diese Informationen nicht wahrnehmen.
  • Schlechtes Kontrastverhältnis
    Wenn die Schriftfarbe und der Hintergrund zu wenig Kontrast haben, wie z.B. graue Schrift auf hellgrauem Hintergrund, können Menschen mit Sehschwäche die Texte schwer lesen.
  • Nicht navigierbar mit der Tastatur
    Wenn die Website so gestaltet ist, dass sie nur mit einer Maus bedient werden kann und nicht mit der Tastatur, können Menschen mit motorischen Einschränkungen oder diejenigen, die keine Maus verwenden können, die Website nicht bedienen.
  • Tab-Taste verwenden: Du kannst mit der Tab-Taste durch alle Links, Schaltflächen und Formularfelder der Seite springen.
  • Eingabetaste (Enter) verwenden: Du kannst Links öffnen und Schaltflächen aktivieren, indem du die Eingabetaste drückst.
  • Pfeiltasten verwenden: Du kannst durch Menüs und Listen mit den Pfeiltasten navigieren.
  • Visuelle Hervorhebung: Du siehst immer deutlich, welches Element gerade ausgewählt ist (es gibt eine sichtbare Umrandung oder Hervorhebung).
  • Fehlende Untertitel für Videos
    Wenn die Website Informationsvideos ohne Untertitel bereitstellt, können Menschen mit Hörbehinderungen die Inhalte dieser Videos nicht verstehen.
  • Komplizierte Formulare
    Wenn Formulare auf der Website nicht klar beschriftet sind oder keine Hilfetexte enthalten, können Menschen mit kognitiven Behinderungen Schwierigkeiten haben, diese Formulare auszufüllen.
    Hier gewinnen auch die Anforderungen der DSGVO, einfache, datensparsame Formulare ↑ zu verwenden, an Bedeutung
  • Nicht benutzbar für die Nutzer von Screen Readern: Websites sollten mit Bildschirmlesegeräten nutzbar sein, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten, damit sie effektiv und gleichberechtigt in Online-Inhalten navigieren und mit ihnen interagieren können.
    Hier kannst du die Screenreaderkompatibilität testen: wave.webaim.org ↑ und noch so einiges anderes.

Farbfehlsichtigkeit simulieren

Unter dieser Adresse kannst du ein Bild hochladen und bekommst einen Eindruck, wie Farbfehlsichtige es wahrnehmen – du könntest z.b. einen Screenshot deiner Website machen → und diesen testen barrierefreiheit-interaktiv-testen/farbenfehlsichtigkeit-simulieren ↑

Kontraste einschalten - Plugin für Barriefreiheit
Kontraste einschalten – Plugin für Barriefreiheit
Farbenfehlsichtigkeit simulieren, hier Rotblindheit
Farbenfehlsichtigkeit simulieren, hier Rotblindheit

Das Plugin Accessibility ↑ hilft deiner WordPress Installation, barrierefreier zu sein.

Barrierefrei bedeutet: SEO-optimiert

Eine Website, die suchmaschinenoptimiert ist, hat einige der Bedingungen erfüllt. Diese Website ist weitestgehend barrierefrei – versuche gleich mal auf dieser Website, was machbar ist!

Die Anforderungen Mobile first →  enthalten auch viele Elemente zu Barriefreiheit, ebenso die Liebe der Suchmaschinen für Struktur →

Ein Website, die alles auch noch mal schön zusammenfasst, findest du hier: https://www.aktion-mensch.de/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test ↑

Betroffene Dienstleistungen

Die folgenden Dienstleistungen müssen barrierefrei sein:

  • Telekommunikationsdienste
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • Online-Shops
  • Personenbeförderung (z.B. Webseiten, Apps, elektronische Tickets)

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen. Es gibt auch Übergangsfristen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die in § 38 BFSG beschrieben sind.

Anforderungen und Umsetzung

Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen leicht auffindbar, zugänglich und nutzbar sind, ohne besondere Hilfe zu benötigen. Die genauen Anforderungen werden in der Verordnung zum BFSG festgelegt. Produkte, die bestimmte technische Normen erfüllen, gelten als konform.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wenn die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt werden, können Behörden die Bereitstellung der Produkte oder Dienstleistungen einschränken oder verbieten und Rückrufaktionen anordnen. Dies betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Händler und Importeure.

Das BFSG stellt sicher, dass ab dem 28. Juni 2025 alle relevanten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu gewährleisten.

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