Aktualisiert am 20. April 2018
Wenn eine Kennzeichnungspflicht nach § 5 TMG und § 55 RStV besteht, sind folgende Angaben auf Ihrer Website wichtig:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt. - Angabe der Rechtsform (GmbH, GbR, AG etc.)
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
E-Mail-Adresse (vorgeschrieben)
die Telefonnummer (nicht zwingend erforderlich → die Gerichte streiten sich) - Angaben zur Aufsichtsbehörde
Dies kommt z.B. bei Heilpraktikern und Maklern und in Betracht. - Register und Registernummer (wenn vorhanden)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
Aber: Die Steuernummer muss nicht ins Impressum aufgenommen werden. - Berufsspezifische Angaben (z.B. bei Steuerberatern und Rechtsanwälten
– gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
– Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und eine Information dazu, wie diese zugänglich sind (verlinken) - Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 7 TMG)
Mehr dazu hier: https://www.impressum-recht.de
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