Was gehört ins Impressum?

Aktualisiert am 5. Juli 2023

Damit du weißt, bei wem du online z.B. einkaufst, hat der Gesetzgeber die Impressumspflicht eingeführt.

Dein Impressum ist also eine Art Visitenkarte. Der Nutzer deiner Seite kann so deine Seriosität überprüfen, dich kontaktieren und nötigenfalls auch rechtliche Ansprüche gegen dich durchsetzen können.

Wenn eine Kennzeichnungspflicht nach § 5 TMG und § 55 RStV  besteht, sind folgende Angaben auf deiner Website wichtig:

  1. Name und Ihre Anschrift
    Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
  2. Wenn vorhanden: Angabe der Rechtsform (GmbH, GbR, AG etc.)
  3. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
    E-Mail-Adresse (vorgeschrieben)
    die Telefonnummer (nicht zwingend erforderlich → die Gerichte streiten sich)
  4. Angaben zur Aufsichtsbehörde
    Dies kommt z.B. bei Heilpraktikern und Maklern und in Betracht.
  5. Register und Registernummer (wenn vorhanden)
  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
    Aber: Steuernummer oder steuerliche Identifikationsnummer sollte nicht ins Impressum aufgenommen werden.
  7.  Berufsspezifische Angaben (z.B. bei Steuerberatern und Rechtsanwälten)
    – gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
    – Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und eine Information dazu, wie diese zugänglich sind (verlinken)
  8. Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
    Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 7 TMG)

Mehr dazu hier: https://www.bmuv.de/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht
Diese Seite stellt auch einen https://www.impressum-generator.de/ zur Verfügung, kostenfrei auch bei eRecht24 z.B. – meist ist eine Registrierung auf diesen Websites notwendig.

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