Was gehört ins Impressum?

Aktualisiert am 20. April 2018

Wenn eine Kennzeichnungspflicht nach § 5 TMG und § 55 RStV  besteht, sind folgende Angaben auf Ihrer Website wichtig:

  1. Ihr Name und Ihre Anschrift
    Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.
  2. Angabe der Rechtsform (GmbH, GbR, AG etc.)
  3. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
    E-Mail-Adresse (vorgeschrieben)
    die Telefonnummer (nicht zwingend erforderlich → die Gerichte streiten sich)
  4. Angaben zur Aufsichtsbehörde
    Dies kommt z.B. bei Heilpraktikern und Maklern und in Betracht.
  5. Register und Registernummer (wenn vorhanden)
  6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
    Aber: Die Steuernummer muss nicht ins Impressum aufgenommen werden.
  7.  Berufsspezifische Angaben (z.B. bei Steuerberatern und Rechtsanwälten
    – gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
    – Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und eine Information dazu, wie diese zugänglich sind (verlinken)
  8. Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
    Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 7 TMG)

Mehr dazu hier: https://www.impressum-recht.de
Diese Seite stellt auch einen Impressums-Generator zur Verfügung

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