Impressumspflicht auch auf Flyern & Prospekten

Aktualisiert am 20. April 2018

Auch Flyer und Prospekte sollten ein vollständiges Impressum haben.

Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb gibt vor, dass Informationspflichten bestehen, wenn

  • Waren oder Dienstleistungen (..) angeboten werden, die
  • in einer solchen Art und Weise angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann.

Der Verweis auf eine Internet-Seite reicht nicht aus.

Was in das Impressum gehört: Name und die Anschrift des Unternehmers muss vollständig genannt werden. Unter Umständen muss zusätzlich die Identität und Anschrift des Unternehmers für den er handelt angegeben werden

Ausführliche Informationen bei wbl-law.de

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