Aktualisiert am 20. April 2018
Auch Flyer und Prospekte sollten ein vollständiges Impressum haben.
Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb gibt vor, dass Informationspflichten bestehen, wenn
- Waren oder Dienstleistungen (..) angeboten werden, die
- in einer solchen Art und Weise angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann.
Der Verweis auf eine Internet-Seite reicht nicht aus.
Was in das Impressum gehört: Name und die Anschrift des Unternehmers muss vollständig genannt werden. Unter Umständen muss zusätzlich die Identität und Anschrift des Unternehmers für den er handelt angegeben werden
Ausführliche Informationen bei wbl-law.de