DGSVO – Newsletter – Adresse bestätigen lassen

Aktualisiert am 20. April 2018

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.
Deshalb sollten Unternehmen, die Newsletter versenden, Ihren Kunden eine Mail schicken, mit der Bitte um Bestätigung der gelisteten E-Mail.

Der Text könnte so z.B. so aussehen:

Lieber Newsletter-Abonnent,

am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

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