Aktualisiert am 20. April 2018
Wenn Sie geschäftlich E-Mails versenden, dann ist eine Grußfloskel am Ende nicht ausreichend, sondern kann sogar zu Abmahnungen führen.
Eigentümliche Rechtsprechung, aber: Telefon-, Faxnummer und auch Internet-Adresse müssen nicht in der E-Mail-Signatur enthalten sein.
Pflichtangaben sind hingegen:
Name
Der Empfänger muss den Absender sofort identifizieren können ggf. die Angabe zur Rechtsform der Firma, und natürlich die
Vollständige Anschrift
Hier darf kein Widerspruch zu einem Eintrag im Handelsregister bestehen.
Registerantrag
Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist, kommen noch die Angaben zum Registergericht und zur Handelsregister-Nummer hinzu.
Das können Sie voreinstellen in einer sogenannten Signatur, die fast jedes Email-Programm bereit stellt. Wie Ihr Programm zu handhaben ist, erfahren Sie schnell über Google, die richtigen Suchbegriffe sind hier: “e mail signatur erstellen” und ggf. noch das Programm, über das Sie E-Mails versenden.