Aktualisiert am 20. April 2018
Neue Gesetzesänderungen (hier: Neue Gesetze, neue Abkürzungen dafür) schaffen neue Tatsachen: z.B. vom Bundestag verabschiedete “Hospiz- und Palliativgesetz”, das “HPG” abgekürzt wird – denn dadurch ist das Kürzel “HPG” für “HeilPraktikerGesetz” endgültig falsch und sollte nicht mehr verwendet werden.
Die offizielle Abkürzung des Heilpraktikergesetzes ist nun “HeilprG”.
Bitte überprüfen Sie Ihren Praxisnamen sowie Ihre sonstigen Werbe- und Interneteinträge.
Bei Heilpraktikern für Psychotherapie:
Verwenden Sie am besten für alle Medien “Heilpraktiker für Psychotherapie” bzw. “Praxis für Psychotherapie – nach dem Heilpraktikergesetz (ausgeschrieben)” oder “Praxis für Psychotherapie – Vorname/Nachname – Heilpraktiker für Psychotherapie”.
Indem Sie eindeutig auf die Rechtsgrundlage Ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit hinweisen, vermeiden Sie Missverständnisse und Abmahnungen. Mehrere Gerichte haben schon vor einigen Jahren entschieden, dass das Kürzel “HPG” ungeeignet ist, um den Unterschied zwischen der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten und der eines Heilpraktikers für Psychotherapie zu kennzeichnen.
Hier können Sie das Gesetz HeilprG einsehen >>