Aktualisiert am 20. April 2018
nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterhin im Google Cache auffindbar ist?
Die aktuelle Rechtslage erklärte die Kanzlei Solmecke & Partner in ihrem Video: https://youtu.be/Tr8e5vKgyI0
Google schreibt als Hinweis zum Löschen des Google-Caches:
“Solltest du das öffentliche Tool zum Entfernen von Inhalten verwendet haben (https://www.google.com/webmasters/tools/removals): Bei einer Cache-Entfernung ist es hier wichtig, dass der angegebene Begriff in unserer Cache-Version vorkommt, auf der aktuell sichtbaren Seite jedoch nicht mehr – taucht der Begriff weiter auf der aktuellen Seite auf oder kommt er gar nicht in der Cache-Version vor, dann wird die Entfernung nicht funktionieren.”
Gemeint ist hier der genaue Seitenname inkl. Pfad, dieses Bild in den Suchergebnissen der Google-Suche auftauchte also zum Beispiel für dieses Bild die Pfadangabe https://digitalfahrschule.de/wp-content/uploads/2016/08/paragraph.jpg
Ferner gibt es u.a. die Möglichkeiten
- eine Option bei den Removals anzuklicken “Der Webmaster hat die Seite bereits blockiert”,
- ein noarchive-Tag in den Metas einzubauen,
- die betreffende Seite/Datei mithilfe der robots.txt für das Crawling sperren